Berufsrecht und Pflichten

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Rechtliche Grundlagen der psychotherapeutischen Versorgung 35

Fragen insgesamt: 35
Gesetze, Krankenkassen, Verbände, Ausschüsse, Kammern

Psychotherapie ist in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sowie in den Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen geregelt. Grundlegend für die psychotherapeutische Berufsausübung ist das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Es wirkte sich direkt auf die Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarungen aus sowie auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Seitdem sind Psychotherapeuten fest in die vertragsärztliche Versorgung integriert. Beide Berufe werden als Heilberufe mit Approbation anerkannt. (kbv.de)

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Rechte und Pflichten im Berufs- und Praxisalltag 29

Fragen insgesamt: 29
Dokumentationspflicht, Praxis, Psychotherapie-Richtlinie, Psychotherapie-Vereinbarung, etc.

Approbierten Psychotherapeuten*innen stehen umfangreiche Möglichkeiten offen, ihren Beruf auszuüben. Sie können das im Angestelltenverhältnis tun, in Kliniken, Beratungsstellen, Rehabilitationseinrichtungen, in Praxen, in der Justiz, in Hochschulen und im wissenschaftlichen Bereich und vielem mehr. Sie können auch freiberuflich eine Praxis betreiben, entweder eine Privatpraxis oder eine kassenzugelassene psychotherapeutische Praxis betreiben. (dptv.de)

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